Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu unseren allgemeinen Verkaufs- u. Lieferbedingungen. Abweichende Regelungen und Bedingungen des Bestellers sind unverbindlich, es bedarf einer schriftlichen Zustimmung von uns.
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Bei Lieferungen von Waren nach Kundenzeichnung und oder Vorgabe übernehmen wir keinerlei Gewährleistung auf die Funktionsfähigkeit der Produkte. Aufträge gelten als angenommen, wenn eine schriftliche Bestätigung erfolgt oder die Leistung ausgeführt und die Warenrechnung gestellt wird.
Unsere Preise verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ab Werk, zuzüglich der Mehrwertsteuer in der aktuellen gesetzlichen Höhe. Alle angebotenen Preise sind unverbindlich empfohlene Nettopreise ohne Mehrwertsteuer für den gewerblichen Endabnehmer. Eine Rückgabemöglichkeit für die Verpackung besteht nicht.
Bei Versendung der Ware ab Werk, gilt die Ware als geliefert. Auf Wunsch des Bestellers kann die Lieferung von uns versichert werden, anfallende Kosten trägt der Besteller.
Unsere Rechnungen sind, wenn nicht anders vereinbart, binnen 8 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen Ab dem 9 Tag, kommt er in Verzug. Bei Zahlungsverzug hat der Besteller Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu bezahlen, ohne dass es einer besonderen Mahnung bedarf. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden geltend zu machen. Wir behalten uns vor, falls die Kreditfähigkeit und Leistungsfähigkeit des Bestellers zweifelhaft erscheint, die Zahlungsbedingungen nachträglich zu ändern. Sollte nach Vertragsabschluss erkennbar werden, dass unsere Ansprüche, insbesondere auf Zahlung, durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Bestellers gefährdet werden, behalten wir uns vor, von den Aufträgen zurückzutreten. Gegen unsere fälligen Zahlungsansprüche kann der Besteller nicht mit Gegenforderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Bei Aufträgen unter 200,– €, netto, werden Mindermengenzuschläge fällig.
Für Schäden, die durch unsachgemäße Bearbeitung oder Montage oder durch Verschulden Dritter entstehen, wird nicht gehaftet. Offensichtliche Mängel sind uns unverzüglich nach Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel des Vertragsgegenstandes vorliegt, können wir nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder einen mangelfreien Vertragsgegenstand nachliefern. Zur Vornahme aller uns notwendig erscheinenden Nachbesserungsarbeiten bzw. Ersatzlieferungen hat uns der Besteller die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, andernfalls sind wir von der Gewährleistung befreit. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Besteller kein Rücktrittsrecht zu.
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Die Forderungen des Bestellers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware bzw. aus einer Werkleistung unter Verwendung unserer Ware werden bereits jetzt an uns abgetreten. Für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Besteller verkauft oder im Rahmen eines Werkvertrages geliefert wird, gilt die Abtretung der daraus entstandenen Forderung des Vorbehaltskäufers in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der noch in unserem Eigentum stehenden Gegenstände ist dem Besteller untersagt. Auf unser Verlangen ist der Besteller verpflichtet, den Abnehmer und den vereinbarten Preis an uns mitzuteilen und seinem Schuldner die Abtretung anzuzeigen. Als Bezahlung gilt erst der Eingang des Gegenwertes bei uns.
Vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Tag, an dem diese Vereinbarung rechtswirksam zustande gekommen ist. Wenn sie aufgrund von Umständen, die nicht von uns zu vertreten sind, Lieferzeiten nicht eingehalten werden können, werden Lieferfristen sowie Liefertermine angemessen verlängert.
Lieferungen sind ausschließlich für qualifizierte Fachanwender bestimmt. Die Anwendung, Verwendung, Verarbeitung, Einsatzort und Einsatz-Zweck der Produkte liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich des Bestellers und ist mit den Gebäudegegebenheiten abzustimmen. Unsere Anwenderinformationen sind auf Einbauanleitungen und Datenblätter beschränkt, es besteht keine Beratungspflicht. Der Einsatz, von uns gelieferte Bauteile, muss vom Errichter der Blitzschutzanlage selbst auf normative und statische Eignung geprüft werden. Die Verantwortung trägt demnach der Errichter. Für Schäden und Folgeschäden durch diese Bauteile haftet der Errichter. Wir setzen voraus, dass von uns beigestellte Unterlagen wie Pläne und prüffähige Statiken immer durch den Errichter und dem Betreiber/Endkunden geprüft und freigegeben werden.
Wir sind nicht verpflichtet nachzuprüfen, ob die zu liefernde Ware für den vom Kunden angestrebten Verwendungszweck geeignet ist. Ein Mangel wegen der Beschaffenheit der Ware oder der Liefermenge ist uns unverzüglich nach dem Eingang am Bestimmungsort schriftlich anzuzeigen. Gelieferte Waren können ohne rechtlichen Anspruch nur in Ausnahmefällen und nur nach unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung zurückgenommen werden. Die Ware muss originalverpackt und unbeschädigt sein. Bei Lieferungen, die länger als 3 Monate zurückliegen, scheidet eine Rückgabemöglichkeit aus. Sonderausführungen sind grundsätzlich von der Rücknahme ausgeschlossen. Zur Deckung der Kosten, wird eine Bearbeitungsgebühr von 15 % des Waren-Nettowertes erhoben. Die Versandkosten für die Rücklieferung trägt der Kunde.
nach dem Bundesdatenschutzgesetz bzw. DSGVO
Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens. Gerichtsstand: Nürnberg
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen oder des Vertrages unwirksam sein, sind die übrigen Bestimmungen in ihrer Wirksamkeit nicht berührt.